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Gerichtstermin 22. Januar – Öffentlicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München

Im Januar 2025 haben die Trambahnfahrer, Gewerkschafter und Kriegsgegner erklärt: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.

Für uns gilt:

  • Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter! 
  • Metaller bauen keine Panzer!
  • Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät!
  • Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram!

Seitdem verweigern sie das Fahren der „Bundeswehrtram“ und haben dafür Abmahnungen erhalten die immer die (juristische) Vorbereitung für Kündigungen sind. Am 22. Januar ist der erste Prozess für die Entfernung der Abmahnung in der Personalakte. Bereits um 13.00 Uhr ist eine Antikriegskundgebung um 14.00 Uhr beginnt der Prozess (Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106)

Dazu auch die Berichte vom

Februar 2025: „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram!“

August 2025: Solidarität mit den Trambahnfahrern, die das Fahren der Bundeswehrtram verweigern!

Die Revolutionäre Front – Abteilung Bremen hat zum Prozessauftakt eine Solidaritätserklärung an die Kriegsgegner verfasst

Gerwin Goldstein im Namen der Revolutionären FrontAbteilung Bremen